Die | ins. | wird hiedurch angewiesen,
dem als Zeichenlehrer bey der Universität
Bonn angestellten Grosherzogl. Darmstädti-
schen Hofmahler H. Raabe, behufs der
demselben auf seiner Reise nach Italien
aufgetragenen Arbeiten, einen Vorschuß
von
300 rh (in Worten)1
aus dem Extraordinario gegen Quit-
tung auszuzahlen, u solchen hiemit bis
zur Verrechnung
Verausgabungs-2Ordre zu belegen.