[23r]
An
den Herrn Professor Dr. Hegel
Wohlgebornen1
hieselbst

Das unterzeichnete2 Ministerium
hat durch einen von dem außerordent-
lichen Regierungsbevollmächtigten
bei der hiesigen Universität Herrn Geh.Geheimen Ober Reg.Regierungs Rath Schulz3 an des
Herrn Fürsten Staatskanzlers (Durch.)Durchlaucht
erstatteten und hieher mitgetheilten
Bericht Kenntniß davon erhalten
daß der vormalige4 RegierungsReferendarius
[23v]v. Henning fast drei Semester hin-
durch über die von Ihnen gehaltenen
Vorlesungen nach dem Wunsche einer
bedeutenden Anzahl von Studierenden
und zu Ihrer besondern Zufrieden-
heit Repetitionen gehalten, und
dadurch auf eine löbliche Weise
zur Förderung eines gründlichendes5Studii der Philosophie auf der hiesigen
Universität mitgewirkt hat. In Er-
wägung des wesentlichen Nutzens,
welcher aus solchen zweckmäßig an-
gestellten Repetitionen über Vor-
lesungen philosophischen Inhalts für
die Studierenden erwachsen kann,
hat das Ministerium mit Zustimmung
(Sr. Durch.)Seiner Durchlaucht des Herrn Fürsten Staats-
kanzlers nicht nur den p. v. Henning
aufgefordert, sein Verhältniß al[s]
Ihr Repetent bis zu Ostern 182[2]
noch fortzusetzen, sondern ihm
auch in dieser Eigenschaft von
Ostern (d. J.)dieses Jahres ab eine jährliche Remu-
neration von Vierhundert (Thln.)Thalern be-
willigt. Zugleich ist ihm zur Pflicht
gemacht worden, die von ihm über
Ihre Vorlesungen fortan zu halten-
[24r]den Repetitionen nach den Weisungen
einzurichten, welche Sie ihm in dieser Hinsicht6 zu geben
für nöthig erachten werden. Indem
das Ministerium Sie von dieser Ver-
anstaltung, in welcher Sie einen
neuen Beweis von seinem angele-
gentlichen Wunsche erkennen werden,
ein gründliches Studium der Philoso-
phie auf der hiesigen Universität
je länger je mehr zu befördern,
benachrichtigt,7 beauftragt es Sie zugleich, den Re-
petitionen des p. v. Henning eine
besondere Aufmerksamkeit zu
widmen, und halbjährlich über
seine desfallsige8 Wirksamkeit zu berichten.

Wohlgebornen]
unterzeichnete]
Herrn Geh.Geheimen Ober Reg.Regierungs Rath Schulz]
vormalige]
eines gründlichendes]
in dieser Hinsicht]
benachrichtigt,]
desfallsige]
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