Die | tit. | wird hierdurch aufgefordert,
das allgemeine Gutachten, welches
dieselbe vorläufig in dem Conferenz-
Protocoll vom 28ten v. M. über die,
von dem Professor
Mahler1 Rabe
Raabe2 copirten
Herculanischen Figüren, abgegeben hat,
recht genau, umständlich und gründlich
motivirt einzureichen, da es wichtig ist,
dem p Rabe
Raabe3 die angeblichenbei Anfertigung der Figuren
angeblich begangenen4 Vernachläßigungen
bemerklich zu machen. Uebrigens ist
unter der, in der Verfügung vom 8ten
v. M. aufgetragenen Aufbewahrung
dieser Copien, nur verstanden, für deren
Reinigung und Conservation zu sorgen.