✍Auf (Ewr:)Euer Excellenz geehrtes Schreiben vom 30tn (v. M.)vorigen Monats
worin Sie noch eine nähere Mittheilung über das Resultat
der gegen den Referendarius v. Henning verhängt gewese-
nen Untersuchung zu erhalten wünschen, erwiedere ich unter
Wiederbeifügung der Anlage hierdurch ganz ergebenst:
daß gegen den p v. Henning zwar keine unmittelbare
Theilnahme an staatsgefährlichen Umtrieben, sondern mehr
ein genaues Verhältniß zu den darin befangenen Personen
hervorgeht. Es hat derselbe jedoch, nachdem er als Referen-
darius bei der Regierung in Erfurt angestellt worden, an-
statt sich, dieser Bestimmung gemäß, blos der Erlernung
des Dienstes zu widmen und sich durch ein bescheidenes
und untadelhaftes Betragen wirklicher Anstellung würdig
zu machen, sich schon in diesem seinem tyrocinio anmaßend
und unvorsichtig betragen, und die von einem politischen
Verein in Frankfurt (a/m)am Main an die Kaysersche Buchhandlung
zu Erfurt zum weitern Umtrieb gesandte Bittschrift an
die Bundesversammlung, um baldige Einführung ständischer
Verfassung, mitunterzeichnet.
Unter diesen Verhältnissen kann ich in {Betref} des p v. Hen-
ning keine, eine gewissere Bürgschaft gewährende Ver-
sicherung ertheilen, und mich dazu um so weniger veranlaßt
finden, als derselbe ein Ausländer ist und es mir nicht
rathsam scheint, einen Ausländer anzustellen und insonder-
[11v]heit zu einem Lehramt zuzulassen, über dessen G[rund-]
sätze und Betragen nicht jeder Zweifel beseitig[t ist,]
da gerade das so vielfach sich zeigende Verderb[niß der]
Jugend darin besteht, daß sie unreif dazu verle[itet]
wird; sich zur Staatsreform berufen zu glauben.