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Ew. Hochwohlgeboren

beehrt sich die medizinische
Fakultät der (König.)Königlich (Preuß.)Preußischen
Rhein-Universität über das
in originali gehorsamst zurück-
rückfolgende Gesuch des Herrn
Dr. Müller nachfolgende gut-
achtliche Aeusserung pflicht-
schuldigst einzureichen.

Der Herr Dr. Müller
hat sich in Beziehung auf sein
anderthalbjähriges freylich noch
kurzes Wirken als Privat-
docent an hiesiger Universi-
tät durch Talent und Eifer
der medizinischen Fakultät
[81v]gleich vortheilhaft bekannt
gemacht, so daß dieselbe keinen
Anstand nimmt den Herrn
Dr. Müller Einem hohen Ministe-
rio zu empfehlen.

Uebrigens kann die medizi-
nische Fakultät nicht um-
hin, ihr Befremden darüber
auszudrücken, daß Herr Dr.
Müller
in seiner Petition
"von Vervollständigung des
medizinischen Unterrichtes
durch seine Anstellung und
Vorlesungen unter den da-
hier obwaltenden Verhält-
nissen dieses Unterrichtes"
spreche, da doch dieselben
Fächer, welche er zur Auf-
gabe seines Wirkens sich
machte, - nämlich Physiolo-
gie, vergleichende Anatomie
und allgemeine Pathologie -
vor ihm und mit ihm von
[82r]den dazu angestellten öffent-
lichen Lehrern regelmäßig
und mit ungeschwächter Theil-
nahme vorgetragen worden
sind.

Die medizinische Fakultät der
(König.)Königlich (Preuß.)Preußischen Rhein-Universität.
Dr Mayer
(h. a.)hoc anno Decanus
Stein
v. Walther dr
Harless.
Windischmann
Nasse
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