[48r]

D. 1. die Haupt Casse ist anzuweisen, den Betrag der anliegenden Rechnungen (nachdem solche von
der Hohen Calculatur revidirt worden sind) an die Empfänger zu zahlen und diese Ausgaben bey
dem Fonds der Akademie der Künste zu verrechnen.

2. Dem H. Reg. Bevollm. ist auf dessen Bericht v. 16 Oct. d. von der Verfügung Nachricht
zu geben, mit dem Bemerken dass die Rechnungen von dem p Rabe um 3 rh. 12 gl. reducirt worden.

Cito
Uhden
CC-BY-NC-SA-4.0

Editionstext kann unter der Lizenz „Creative Commons Attribution Non Commercial Share Alike 4.0 International“ genutzt werden.