Nachdem ich auf meinen gehorsamsten
Antrag vom 19ten Februar (vor.)vorigen (J:)Jahres mit-
telst Hohen Rescripts vom 20.sten (dess:)desselben (Mts:)Monats
und (J:)Jahres1, die Genehmigung zur Anschaffung
des für die Vorlesungen des Dr. von Hen-
ning über die Farbenlehre erforderlichen
Apparats erhalten hatte, sind von mir
um so mehr unverzüglichst die befohlenen
Einleitungen dazu getroffen worden, als
damals wegen der nahe bevorstehenden
Eröffnung der Vorlesungen nur eine ge-
ringe Frist dafür vorhanden war. Indem
ich daher den Dr. von Henning auffor-
derte, die diesfälligen Bestellungen
sofort zu machen, sahe ich mich auch in die Noth-
wendigkeit versetzt, als späterhin auf
meinen Antrag vom 1.ten Junij (vor.)vorigen (J:)Jahres2
die Hohe Anweisung eines Vorschußes
von 200 (Rthlr:)Reichthalern zu diesen Ausgaben nicht
erfolgte, zu denselben von der Quästur-
Casse nach und nach die unumgänglich er-
forderlichen Zahlungen vorschußweise
leisten zu lassen, da dem (p.)perge v. Henning
nicht zuzumuthen war, solche länger aus
seiner Privat-Casse zu bestreiten.
Hiernach sind dem Dr. von Henning
[79v]zu jenem Behufe überhaupt 184 (Rthlr:)Reichsthalern 19 [Gutegroschen]
aus der Quästur-Casse vorschußweis[e]
gezahlt worden, über welchen Betrag
derselbe mir gestern nebst Belägen
anliegende Rechnung unter dem Bemerk[en]
eingereicht hat, daß solches schon früher
geschehen seyn würde, wenn er nicht noch
immer, wiewohl vergeblich gehofft hät[te]
zugleich die Liquidation der in der
Pistorschen Werkstatt angefertigten
Instrumente mit übergeben zu könne[n.]
Das Hauptstück der in dieser Werkstatt bestellten
Instrumente, der Heliostat
nach Gravesand ist nemlich bis jetzt
noch immer nicht abgeliefert worden
soll aber bis auf die Prismen nunmeh[r]
wirklich fertig seyn.
Ein Königliches Hohes Ministerium
der Geistlichen, Unterrichts- und Medici-
nal-Angelegenheiten bitte ich hiernach
ganz gehorsamst, den Ersatz des berechne-
ten Vorschußes von - 184 (Rthlr.)Reichthalern 19 (ggr.)Gutegroschen
an die Quästur-Casse verfügen zu wol-
len.