⟨Cito!⟩
✍⟨ (m.)mundiert (u.)und ab eadem.
H.⟩
✍Die | (ins)inseratur| wird hierdurch angewiesen, dem
(Hr.)Herrn Dr. v Henning zur Bestreitung der Ausgaben
für die zu den Vorlesungen über die Farbenlehre
angeschafften Instrumente und Geräthschaften nach beykommen-
der Liquidation annoch
Einhundert und sechs Thaler, 19 (g.)Groschen
aus den bereitesten Geldern vorschußweise gegen
Quittung auszuzahlen, und den Empfang dieser Summe
zu gewärtigen, sobald der von dem Hohen Ministerium
für diesen Zweck vorläufig bewilligte Fonds an-
gewiesen seyn wird, da alsdann auch die specielle
Verrechnung auf die von dem (Hr.)Herrn Dr. v Henning
einzureichende Quittungen der Künstler und
Handwerker nachzuhohlen ist.