[75v]
An
den (K.)Königlichen (ausserordent.)ausserordentlichen (Reg.)Regierungs (Bevollm.)Bevollmächtigten
Herrn (GRR)Geheimen RegierungsRath Rehfues (Hochwohlgeb.)Hochwohlgeboren
zu Bonn

Auf {den} Grund des sehr günstigen Zeugni-
ses, welches (Ew)Euer p der Wirksamkeit des Pri-
vatdocenten Dr. Müller mehrmals ertheilt
[78r]haben, so wie in Rücksicht auf seine verdienst-
lichen schriftstellerischen Leistungen hat
das Ministerium sich veranlaßt gesehen,
ihn zu seiner Aufmunterung zum außer-
ordentlichen Professor in der medicinischen
Fakultät der dortigen Universität zu
ernennen, und übersendet Ihnen beige-
hend die für denselben ausgefertigte
Bestallung mit dem Auftrage, ihm solche
zu behändigen, und wegen seiner Ver-
eidigung das Erforderliche zu veran-
lassen. Wegen Beschränktheit der Fonds
der dortigen Universität hat das
Ministerium zur Zeit noch Anstand
genommen, dem p Müller eine fixirte
Besoldung zu bewilligen, wünscht
aber, daß (Ew)Euer p bei Aufstellung
des Entwurfs zum nächsten Etat
der Universität Bedacht nehmen mö-
gen, ein angemessenes Gehalt für
ihn auszumitteln. Bis dahin will
das Ministerium dem p Müller in
seiner bedrängten ökonomischen Lage
durch außerordentliche Remunerationen
zu Hülfe zu kommen suchen, und hat
ihm zu dem Ende jetzt aus diesseitigen
allgemeinen Fonds eine Remuneration
von Zweihundert (Thlr.)Thalern bewilligt.


Ministerium p

Altenstein
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