Gesetzblatt

der Deutschen Demokratischen Republik

[...] Berlin, den 5. September 1969 Teil II Nr. 75

[...]

Anordnung
zur Sicherung des Rechts auf Arbeit
für Rehabilitanden
vom 20. August 1969

Es ist das humanistische Anliegen unserer sozialistischen Gesellschaft, die physisch schwerstgeschädigten oder psychisch schwergeschädigten Bürger (Rehabilitanden) im Interesse der Entwicklung ihrer Persönlichkeit bei der Aufnahme und Ausübung einer beruflichen Tätigkeit besonders zu fördern.

Dazu haben die Betriebe und Einrichtungen sowie die staatlichen Organe geeignete Maßnahmen zu treffen, durch die es diesen Bürgern ermöglicht wird, in Übereinstimmung ihrer persönlichen mit den gesellschaftlichen Interessen im beruflichen und gesellschaftlichen Leben entsprechend ihrem Leistungsvermögen tätig zu sein.

Zur Durchführung der Maßnahmen wird auf der Grundlage der Festlegungen im Gesetzbuch der Arbeit über den Schutz und die Förderung begrenzt arbeitsfähiger Bürger im Einvernehmen mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes angeordnet:

§ 1
Definition der geschützten Arbeit und Geltungsbereich
§ 2
Personenkreis
§ 3
Entscheidungsbefugnis
§ 4
Aufgaben der Ämter für Arbeit und Berufsberatung
§ 5
Kontrolle des Leistungsvermögens
§ 6
Aufgaben der Betriebe
§ 7
Arbeitsvertrag
§ 8
Entlohnung
§ 9
Materieller Anreiz
§ 10
Spezifische Arbeits- und Lohnbedingungen
§ 11
Beendigung des Arbeitsrechtsverhältnisses
§ 12
Einspruchverfahren
§ 13
Schlußbestimmung

Berlin, den 26. August 1969

Der Leiter des Staatlichen Amtes für Arbeit und Löhne beim MinisterratDer Minister für Gesundheitswesen
(i.V.)in Vertretung: Ramuta
Stellvertreter
Sefrin

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