1809, 26. September.


Mit Friedrich Wilhelm Riemer

»Es ist eine eigene Sache, wenn der Sohn ein Metier ergreift, das eigentlich das Metier des Vaters nicht ist; doch mag es auch sein Gutes haben. Wenn einerseits eine Trennung zu entstehen scheint, so entsteht von der andern [Seite] eine Vereinigung, weil denn doch zuletzt alles Vernünftige und Verständige zusammentreffen muß. Im Grunde bin ich von Jugend her der Rechtsgelahrtheit näher verwandt als der Farbenlehre, und wenn man es genau besieht, so ist es ganz einerlei, an welchen Gegenständen man seine Thätigkeit üben, an welchen man seinen Scharfsinn versuchen mag.«

[278]

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek