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An die Hoftheater-Intendanz

Meine Überzeugung ist dieselbige. Denn man hätte Großherzogl. Intenoanz nicht tadeln können, [230] wenn sie in einem so wichtigen Falle, wo es um Glück und Unglück einer jungen Person zu thun ist, beyde Theile vorgefordert und ihre ausdrückliche Erklärung verlangt hätte.

Da dieses also hinterdrein geschieht und ein obwaltender Irrthum aufgeklärt wird, so hab ich nicht das mindeste Bedenken, daß die genannte Unzelmann beybehalten und der Contract, auf den sie sich beruft, ihr ausgehalten werde.

Weimar d. 8. November 1816.

G.

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