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An Johann Gottfried Werner

Da man die von Herrn Werner in seinem eingereichten Schreiben geäußerten Wünsche weder jetzt noch auch künftig erfüllen zu können glaubt, so hält man beiden Theilen für das vortheilhafteste, den bis Ostern nächstes Jahr bestehenden Contract aufzugeben und für Herrn Werners bisherige bereitwillige Bemühungen, aufzukündigen. Weimar, 22. September 1806.

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