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An Johann Michael Jäger
Aus einer Beylage gezeichnet A belieben Ew. Wohlgeboren die Ursache zu entnehmen, welche mich zu gegenwärtigem Schreiben veranlaßt. Ihro des Königs von Sachsen Majestät haben mein allerunterthänigst angebrachtes Gesuch um ein Privilegium für die neue vollständige Ausgabe meiner Werke mit allerhöchster Gewährung zu begnadigen geruht, welches mir vorläufig durch einen von Ihro Majestät höchstverehrlichem Kirchenrath und Ober-Consistorium unterschriebenen und besiegelten Schein bekannt geworden.
In demselben wird mir nun zur Pflicht gemacht solchen den Buchhändlern, durch den zu Leipzig bestellten Bücherinspector insinuiren zu lassen, indem widrigen Falls, der Verfassung gemäß, die Insinuation als nicht geschehen anzusehen sey.
Indem ich nun vernehme, daß Ew. Wohlgeboren gedachte Stelle bekleiden, so habe nicht verfehlen wollen, eine vidimirte Abschrift gedachten Scheines Denenselben hierdurch vorzulegen und zugleich geziemend zu ersuchen, die desfalls nöthige Insinuation zu veranstalten.
Wie nun aber hiebey nöthig ist anzuzeigen, welchem Verleger gedachte Ausgabe contractmäßig überlassen sey, so geschieht solches gleichfalls hiemit,[150] indem die Beylage B den Beweis gibt, daß hierüber mit der J. G. Cottaschen Buchhandlung in Stuttgart eine Übereinkunft getroffen worden.
Der ich die Ehre habe, diese mir so wichtige Angelegenheit bestens empfehlend, mich mit vorzüglichster Hochachtung zu unterzeichnen.
Weimar den 12. September 1826.