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An Joseph Sebastian Grüner

Glück auf! – – Also darf ich Ew. Wohlgeboren in Gefolg vorstehender Analyse gar wohl zurufen; es ist ein höchst merkwürdiges Vorkommen von gediegenem Silber, und ich bin sehr neugierig, das Nähere zu erfahren. Haben Sie ja die Güte, mir baldigst wissen zu lassen, was die nächste Gebirgsart sey, und wie[179] dieses schwarze mulmige Wesen entweder gangartig oder vielleicht nur in einer Mulde eingeschoben erscheint. Können Sie mir gelegentlich noch einige Exemplare dieses Minerals selbst so wie der Gebirgsarten aus der Umgegend zuschicken, so werden solche zu näherer Betrachtung Anlaß geben. Ist es erlaubt, wie der Chemiker wünscht, den Fundort öffentlich bekannt zu machen, oder wollen die Interessenten die Sache noch geheim halten? Hierüber erbitte mir baldige gefällige Nachricht.

Wie oft und wie dankbar ich mich Ihrer freundschaftlichen Aufnahme, Ihres treuen Geleits und aller durch Ihre Sorgfalt genossenen Vortheile mit Kindern, Freunden und Bekannten erinnere, ermessen Sie selbst, wenn meiner und meiner treuen Anhänglichkeit gedenken.

Sobald ich nur einigermaßen zur Besinnung komme, so werde ich meiner böhmischen und bayerischen freunde auch gedenken. Alle bitte gelegentlich schönstens zu grüßen. Von Redwitz erhielt eine sehr interessante Sendung, deren Ordnung und Einrangirung mich noch immer beschäftigt.

Der gefundene Zahn bleibt allerdings sehr bedeutend. Das neueste Werk von Cuvier: Recherches sur les ossemens fossiles nouvelle édition 1821, ist deshalb nachzusehen, und zwar die Seiten 266, 267 und 268, wo zweyer europäischer Mastodonten, welche kleiner schienen als die ausländischen, gedacht wird.[180] Auf den vier zu diesem Texte gehörigen Tafeln stehen mehrere Zähne abgebildet, dem böhmischen höchst ähnlich. Auch ist zu bemerken, daß der in Frankreich gefundene in einem Süßwasser-Kalkbruch lag, wo versteinerte Schalthiere nicht fehlten.

Leben Sie tausendmal wohl und gedenken mein mit den lieben Ihrigen, bis uns ein guter Stern wieder zusammenführt.

treulich ergeben

Weimar den 12. October 1822.

J. W. v. Goethe.

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