16/4604.
An Anton Genast und Heinrich Becker
[Concept.]
Die bey dem hiesigen Theater von Zeit zu Zeit bemerkten Mängel und Nachlässigkeiten hat Fürstl. Commission bisher deshalb stillschweigend übergangen, weil bey den Mitgliedern überhaupt ein so vorzüglicher guter Wille und ein schätzbares Anstrengen herrschend ist.
Da aber leider zuletzt manche Unregelmäßigkeiten wiederholt, ja sogar öffentlich, vorgekommen, so sieht man sich genöthigt, nachstehendes zu verordnen:
Sollte ein Mitglied ohne Urlaub verreisen; eine Probe gänzlich versäumen, oder besonders bey Hauptproben aufzutreten verweilen; bey der Aufführung aus [161] irgend einer Scene völlig wegbleiben, oder sein Auftreten verspäten; sollte anderes Unziemliche als Lärm in den Garderoben oder aus dem Theater vorkommen: so wird solches mit genauer Bemerkung der Umstände bey dem Rapport folgenden Tages angezeigt, damit nach Befinden der Umstände die desfallsige Zurechtweisung und Ahndung vor Ende der Woche ungesäumt verfügt werden könne.
Weimar den 3. Jänner 1803.
Commissio.