29/7956.
An Friedrich Theodor von Müller
Ew. Hochwohlgeboren
haben mehrmals in Rücksicht auf meine Vorsprache gewisse Geschäfte beschleunigt, und ich stehe daher im Credit daß ich einigen Einfluß zu Beförderung des Guten habe. Nun erinnere ich mich sogar, aus uralten Zeiten, daß bey'm Cammergericht zu Wetzlar das Sollicitiren gesetzlich war. Um so mehr hoffe ich werden Sie entschuldigen, wenn ich beyliegenden Brief übersende. Die Bittende scheint zwischen die neuen Landes- und Staatsverhältnisse gequetscht zu seyn. Wird ihr geholfen, so vermehren Sie dadurch mein moralisches Ansehn, erneuern meine Dankbarkeit und verschaffen mir wahrscheinlich zugleich Gelegenheit, Sie in einem ähnlichen Fall wieder zu begrüßen, denn mannichmal empfind ich gar wohl in meiner jenaischen Einsamkeit, daß ich von meinen lieben Weimaranern allzulang getrennt bin.
Empfehlen Sie mich aller Orten und Enden, und erhalten mein Andenken einigermaßen aufrecht.
gehorsamst
Goethe. [21]