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An Robert Victor Swaine
Ew. Wohlgeboren Gefälligkeit nehme hiemit bescheidentlich, ohne Bedenken in Anspruch, Ihren Bezug zu dem großherzoglich Sachsen – Weimarischen Geschäftskreis bedenkend und zugleich des freundlichen Verhältnisses mich gern erinnernd, welches mir ehmals zu Ihren theuren Eltern gegönnt war.
Aus beyliegenden Blättern werden dieselben zu ersehen belieben, daß die nunmehr vollendete, unter dem Schutze des durchlauchtigsten Bundes veranstaltete Ausgabe meiner sämmtlichen Werke von Hamburg und Itzehoe aus, mit freventlichem Nachdruck bedroht worden.
[252] Nun ist mein Wunsch Ew. Wohlgeboren möchten schleunigst die Anzeige hievon bey den Behörden zu thun sich bemühn, welche, auch ohne meine Anregung, sobald Ihnen die Sache bekannt geworden, von Amtswegen werden eingegriffen haben.
Ist dieser Schritt geschehen, so würde Ew. Wohlgeboren die Güte haben mich zu benachrichtigen was erfolgt und was von meiner Seite noch allenfalls zu thun sey. In Leipzig ist schon auf einfache Anzeige unsres General-Consuls für Sachsen, Herrn Küstners, durch den Herrn Bücherkommissarius das nöthige Verbot ergangen.
Mehr füge dießmal nicht hinzu, als die Entschuldigung des gegenwärtigen, nothgedrungenen, eiligen Auftrags, meine vollkommenste Hochachtung und Dankbarkeit versichernd.
Weimar den 29. September 1830.
[Beilage]
In den Jahren 1825 und 1826 erhielt ich von den sämmtlichen höchsten und hohen Gliedern des deutschen Bundes, also auch von der hochansehnlichen freyen Stadt Hamburg und also auch von Ihro Königlichen Majestät in Dänemark in Bezug auf Dero Herzogthümer Holstein und Lauenburg, streng verfaßte Privilegien für die projectirte Ausgabe meiner Werke, deren letzte Lieferung nunmehr Michael, bisher unangefochten, erscheinen wird.
[253] Nun aber theilt man mir einen Auszug mit aus einer Beylage des Hamburger Correspondenten, ohne jedoch die Nummer zu melden, worin Folgendes verfaßt seyn soll.
»Einladung zur Subscription
auf eine schöne und wohlfeile Ausgabe
von Goethes sämmtlichen Schriften.
Des Hochgefeyerten Werke, die früher unvollständig 80 Mk. kosteten, erscheinen jetzt, um sie auch Minderbegüterten zugänglich zu machen, vollständig in einer eleganten Taschenausgabe, der Band von 300 Seiten, sauber geheftet, zu nur 1 Mk. Vom 15. September an liefern wir wöchentlich einen solchen Band, so daß die respectiven Subscribenten nach Verlauf von ohngefähr 16 Monaten im Besitz der sämmtlichen Werke sind. Probeexemplare liegen zur gefälligen Ansicht bereit. Bestellungen erbitten bald
Schuberth und Niemeyer
in Hamburg und Itzehoe.«
In Gefolg dessen ersuche Herrn Robert Victor Swaine, Ihro des Herrn Großherzogs von Sachsen-Weimar-Eisenach Königliche Hoheit betrauten Consul, dem hohen Senat der freyen und Hansestadt Hamburg hievon geziemende Anzeige zu thun mit hinzugefügter Bitte: dem Inhalt des, unter dem 23. November 1825 erhielten günstige Privilegiums [gemäß], dem Hamburger Buchhändler Schuberth den angekündigten [254] Nachdruck zu verbieten, die vorhandenen Exemplare zu confisciren und, vorbehältlich eines zu erweisenden Schadenersatzes, mit einer angemessenen Geldbuße zu belegen, welches, wie solches geschehen, von mir auf das dankbarlichste anerkannt wird. Damit jedoch zu gleicher Zeit kund werde daß Autor und Verleger diesem Nachdruck zu steuern gleiches Interesse haben; so liegt die vidimirte Abschrift eines Schreibens des Herrn v. Cotta zu Stuttgart bey, worin derselbe mich in dieser Sache zu handeln allerdings beauftragt.