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An Karl Friedrich Malcomi
Von Seiten fürstlicher Theater-Direction wird Herrn Malcomi und seiner Frauen ein dreyjähriger Contrakt von Ostern 1795 zugestanden, und zwar unter den bisherigen Bedingungen. Zugleich wird dessen ältesten, gegenwärtig hier befindlichen Tochter, auf gleichmäßige Zeit, eine wöchentliche Gage von 2. Thlr. sage Zwey Thaler verwilligt.
Weimar am 30. Dezember 1794.
J. W. v. Goethe.