39/60.

An den GrafenChristian Günther von Bernstorff

[Concept.]

Da mir in früherer Zeit durch Friedrich Jacobi, dessen Briefe jetzt noch vorliegen, gar wohl bekannt geworden, daß Ew. Excellenz günstiger als viele von meinen Arbeiten geurtheilt und sich derselben gegen[70] manche Mißverständnisse freundlich und einsichtig angenommen; da mir später das Glück ward bey persönlichem Zusammentreffen in vertraulichem Wohlwollen zu gewahren, daß Hochdenenselben mein fernerer Lebensgang nicht unbemerckt geblieben; so darf ich wohl jetzt, wo mir frische Kunde zukommt von geneigter Aufnahme und günstiger Förderniß eines bedeutenden Gesuchs, dessen glückliche Willfahrung auf mein und der Meinigen Schicksal den wichtigsten Einfluß haben muß, die Veranlassung nehmen meinen verpflichteten Dank für eine so vieljährige und geprüfte Geneigtheit auszusprechen.

Denn was kann bey dem Rückblick auf eine so mannichfaltige, ununterbrochene, wenn schon oft angefochtene Thätigkeit, die man mehr aus innerem dunklen Antrieb als mit Bewußtseyn verfolgt, in mei nen Jahren erfreulicher und erhebender seyn als nach dem Sinne der besten Zeitgenossen gewirkt zu haben.

Sollte sich Gelegenheit finden vor Ihro Königlichen Majestät meiner zu gedenken und Allerhöchst Denenselben mich zu fortdauernden Hulden und Gnaden zu empfehlen, so wird auch dieß meine tief empfundene Dankbarkeit steigern.

Möge das vielfache Gute, das von Ew. Excellenz in den bedenklichen Weltlauf übergegangen, sich immerfort in Ihrem würdigen Kreise bethätigen und mir[71] das Glück gegönnt seyn mich unter die vielen Schuldner, die Hochdenenselben bessere Zustände verdanken, zunächst rechnen zu dürfen.

W. d. 3. Jan. 1825.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek