44/147.
An Christian Ernst Friedrich Weller
[Concept.]
Aus den übersendeten Tagebüchern ersehe, wovon ich auch ohne dieß schon überzeugt war, daß alles in unserem Geschäft auf das beste seinen Gang geht.[164] Auch wird sich der gute Bibliothekar bey seiner Rückkehr aus der weiten Welt mit Vergnügen in den alten Sälen wiederfinden.
An Rentamtmann Lange ergeht zugleich die Verordnung, Ihnen und Comptern die rückständige Zulage auszuzahlen.
Für das übersendete Buch folgt anbey der Schein und werde mir bey dessen nächster Rücksendung die übrigen Werke des genannten Mannes erbitten.
Weimar den 2. Juli 1828.