40/32.

An Carl Wilhelm von Fritsch

Ew. Excellenz

verfehle nicht beyliegender schuldiger Erwiderung meinen verbindlichsten Dank hinzuzufügen für die den jenaischen sowohl als weimarischen Bibliotheksverwandten gegönnte Aufmunterung; es wird beiden Anstalten zu wahrem Vortheil gereichen, in dem sowohl die begünstigten Personen hieraus neuen Muth schöpfen, als auch der Vorgesetzte ein doppeltes Recht erhält, nach seiner Überzeugung das Möglichste von ihnen zu fordern.

Unserm gnädigsten Herrn habe meinen gefühltesten Dank sogleich abgetragen, welchen jedoch gelegentlich zu wiederholen Ew. Excellenz die Gefälligkeit haben mögen.

Ew. Excellenz

ganz gehorsamster Diener

Weimar den 4. September 1825.

J. W. v. Goethe.


[38] [Beilage.]

[Concept.]

Als der Wunsch des Herrn Grafen Vargas Bedemar sich mit dem großherzoglichen Falkenorden begünstigt zu sehen bescheidentlich zu mir gelangte, verfehlte ich nicht vor allen Dingen Ew. Excellenz davon einige Kenntniß zu geben. Da nun Hochdieselben die Sache nicht ganz unthunlich hielten, veranlaßte ich Jenen einige nähere Nachricht von seinem bisherigen Lebensgange mitzutheilen. Er that es, nicht unbewußt des Zweckes, auf dessen Erreichung er sich zum Voraus in Hoffnung freute.

Hiernach will mir denn scheinen, daß demselben die hohe Gunst, die er eifrig gewünscht welche zu erlangen er die ersten Schritte gethan, auch dankbarlich zu empfangen und sich dadurch vorzüglich geehrt zu fühlen, in jedem Falle wohl erlaubt seyn werde.

Weimar den 4. September 1825.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek