32/206.
An den Großherzog Carl August
Ew. Königlichen Hoheit
gnädigster Anordnung fol. 8 der beykommenden Acten gemäß, hat Unterzeichneter während der Krankheit und nach erfolgtem Tode des guten Hofrath Jagemann fortbetrieben und bedacht, auch mit Müller, Vater und Sohn, öfters durchgesprochen.
Als Resultat ergab sich, daß beykommende Ankündigung gedruckt und von Müller, dem Vater, nebst den Probedrücken der zwey ersten Platten, auf die Leipziger Messe mitgenommen werden könnten.
[241] Erlauben Höchstdieselben, so warte Sonntag früh bey Zeiten auf, um über die nächste Führung des Geschäftes weitere Vorschläge zu thun.
unterthänigst
Goethe.