24/6810.
An Christian Friedrich Carl von Wolfskeel
[Anfang Mai.]
Ew. Hochwohlgeb.
nehme mir die Freyheit, wegen einer Angelegenheit zu behelligen welche mir in meinen häuslichen Verhältnissen manches Unangenehme verursacht. Es dient nähmlich bey mir eine Köchin, welche übel verheirathet ist, und von ihrem Manne, einem Bäckergesselen, der sich bald auswärts, bald hier aufhält, auf allerley Weise molestirt, besonders aber von Zeit zu Zeit nicht auf die höflichste Weise um Geld angegangen wird. Dieses Ehepaar ist auch schon der Scheidung wegen vor Herzoglichem Consistorio gewesen; was entgegensteht, [237] daß die Trennung der Ehe nicht erfolgt, ist mir nicht ganz klar, gegenwärtig aber geht mein Wunsch und meine Bitte dahin, daß Ew. Hochwohlgeb. insofern die Sache thunlich, sowohl um dieser Person, als um meiner häuslichen Ruhe willen, die Scheidung gütig und gesetzlich befördern mögen. Denn leider wirken solche Händel auf den Dienst zurück, und man weiß oft gar nicht, warum unversehens eien solche Person aus dem gewohnten Gleise tritt, und sich ungeberdig stellt, wenn man eine ganze Weile mit ihr zufrieden zu seyn Ursache hat. Für diese so wie für so manche andere Geneigtheit verpflichtet, werde nicht aufhören mit der vollkommensten Hochachtung zu beharren.