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An Ferdinand Gotthelf Hand
[Jena, 4. Juli 1820.]
Ew. Wohlgeboren
darf nicht verhehlen, daß nach meiner Ansicht die Bibliotheksverwandten ganz wohl gethan, das erbetene [93] Buch nach den vorliegenden Umständen zu verweigern, indem ihnen nicht zuzumuthen ist, daß ich eine dergleichen Verantwortung über sich nehmen sollen, von der sie durch ein Wort ihres Vorgesetzten entbunden werden, der die Verhältnisse allein beurtheilen kann. Auch ist heute die Anordnung hinüber gegangen, daß das Werk gesendet werde. Dabey kann jedoch den Wunsch nicht unterlassen, daß in ähnlichen Fällen, welche sich gar wohl wiederholen können, eine einfache Anzeige der Sache künftig beliebt werde, weil es nicht wohl gethan ist, leidenschaftliche Äußerungen in irgend ein Geschäft zu mischen, am wenigsten in ein solches, wo man gegen gefällige Bemühung nicht bittere Vorwürfe einzuernten erwarten darf.