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An Sulpiz Boisserée

Da Herr v. Cotta, gerade in dem für unser Unternehmen so wichtigen Momente, mit landschaftlichen Geschäften überhäuft seyn möchte, so ersuchen mir Sie mein Werthester, die gefällige Vermittlung fortzusetzen, auch zu gelegener Zeit und Stunde an unsern Freund das Nöthige gelangen zu lassen. Sie erhalten daher:

1) Den volzogenen und vidimirten Contract.

2) Ein Duplum, zu dortiger gefälliger Unterschrift und Legalisation.

3) Die Fortsetzung der von des Autors Seite zu erlassenden Anzeige, welcher hinzugefügt wird,

4) Die Anzeige des Verlegers nach dem Vorschlage des Herrn v. Cotta mit einigen Abänderungen.

Dabey ist jedoch Folgendes zu bemerken:

a) Herr v. Cotta hat, in dem Entwurfe gedachter Anzeige, den Subscriptionstermin nur bis zu bevorstehender Ostermesse gesetzt, da diese aber sogleich eintritt, auch nach dem genehmigten Contract § 5 die Subscriptionszeit noch ein Halbjahr nach Anfang des Druckes offen bleiben soll, welcher nach § 4 erst mit Michael dieses Jahr beginnt; so haben wir vorläufig die Subscriptionszeit bis zu Michael 1826 in der Anzeige gestellt.

[313] b) Da früher schon die Nothwendigkeit erkannt worden besondere Aufmerksamkeit auf Druck und Papier der Anzeige und besonders des Probeblattes zu wenden, so bringt man dieses dringend in Erinnerung. Sollte man hier nicht schon neugegossene Lettern in Anwendung bringen? Denn das Auge wird durch das Versprechen daß neue gegossen werden sollen, nicht befriedigt. Hier muß ein wirkliches Muster aufgestellt werden.

c) Vorbemerktes wird um so mehr zu beachten seyn da man sich nicht verhehlen darf daß eine heftige Opposition gegen dieses Unternehmen hervortreten wird. Sie präludirt schon bedeutend genug, wie man aus der Frankfurter Zeitung Nr. 20 und 37 ersehen kann. Freylich beruft man sich dort auf die allzusehr vernachlässigte Ausgabe von Schillers Werken. Deshalb wird es höchst nöthig uns gleich Anfangs in Kredit zu setzen und von unterer Seite zu zeigen daß es Ernst sey, mit einer sorgfältigen Ausgabe hervorzutreten, worüber denn noch gar manches zu verhandeln seyn möchte.

Soviel für dießmal mit wiederholter Bitte um fortgesetzte freundliche Theilnahme.

treulichst

Weimar den 6. März 1826.

Goethe. [314]

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