35/212.
An Carl Friedrich Ernst Frommann
Ew. Wohlgeboren
schreibe dies mal Nachts in folio einem Unheil vorzubeugen.
Der zehnte Revisionsbogen folgt zurück, vielleicht ist der Abdruck zu rette.
Eine Einschaltung, drüben und hüben übersehen, ist zu rektifiziren.
Die mit roth vorgezeichnete Stelle ist umzusetzen, wie bezeichnet ist. Es hieß: S. 157
»durch Kämmerin und Koch erquicket worden.«
hierauf muß folgen: S. 158
»So ging es nun den ganzen Tag etc.«
bis:
»Meist schlaflos zugebracht. S. 159«
Sodann folgt S. 157
»
d. 3. Octr.
Morgens um sechs Uhr etc.«
Lassen Sie die Sache stehen wie sie steht, allenfalls würde der Bogen für meine Rechnung umgedruckt.
Verzeihung
W. d. 24. Jan. 1822.
Goethe.
[250]