47/189.

An Felix Ferdinand Heinrich Küstner

Ew. Hochwohlgeboren

verzeihen, wenn ich in so prägnanten Augenblicken, da ich öffentlichen Angelegenheiten alle Ihre Aufmerksamkeit fordern, dieselbe für einen Augenblick einem Privatgeschäft zuzuwenden bitte.

Schon vor so vielen Jahren erwiesen Dieselben sich geneigt mein Gesuch um ein schützendes Privilegium für meine sämmtlichen Werke, welches ich, sowie an[220] die höchsten deutschen Bundesglieder, so auch vorzüglich an Ihro Königliche Majestät von Sachsen gelangen ließ, durch Ihre Vermittelung zu befördern. Ich ward des allgemeinen sowohl, als besonderen Wunsches gewährt und es erscheint zu Michael die letzte Lieferung.

Nun aber findet sich in einer Beylage des »Hamburger Correspondenten«, welche mir abschriftlich, ohne Bezeichnung zugekommen, folgende Anzeige:

»Einladung zur Subscription auf eine schöne und wohlfeile Ausgabe von Goethe's Schriften.

Des Hochgefeierten Werke, die früher unvollständig 80 Mark kosteten, erscheinen jetzt, um sie auch Minderbegüterten zugänglich zu machen, vollständig in einer eleganten Taschenausgabe, der Band von 300 Seiten, sauber geheftet, zu nur 1 Mark.

Vom 15. September an liefern wir wöchentlich einen solchen Band, so daß die respectiven Subscribenten nach Verlauf von ohngefähr 16 Monaten im Besitz der sämmtlichen Werke sind. Probeexemplare liegen zur gefälligen Ansicht bereit. Bestellungen erbitten bald

Schuberth und Niemeyer

in Hamburg und Itzehoe.«

Einem solchen kühnen, gesetzwidrigen Unternehmen hat man allerdings entgegen zu arbeiten, wobey ich mir Ew. Hochwohlgeboren geneigten Rath und kräftige Mitwirkung [221] erbitte, und deshalb anfrage: ob nachfolgende Expeditionen nach Ew. Hochwohlgeboren Überzeugung nöthig und nützlich seyn möchten.

1) Ein Schreiben an das königliche Consistorium zu Dresden in Bezug auf das von demselben ausgefertigte Privilegium, begleitet von dem Ansuchen, die dem Büchercomissar zu Leipzig damals gegeben Befehle bey gegenwärtiger Gelegenheit, besonders auch bey bevorstehender Messe wiederholt einzuschärfen.

2) Ein Schreiben an den Büchercommissarius selbst mit dem Ersuchen, seine Aufmerksamkeit zu verdoppeln, daß weder ein solches Musterbändchen in Leipzig vorgewiesen, noch viel weniger eine Subscription darauf eröffnet werde. Bey dieser Gelegen heit würde zu bemerken seyn, daß das ihm gebührende, bisher zurückgelegte Exemplar, sobald das Werk vollständig sey, abgeliefert werden solle.

3) Ein Schreiben an den Magistrat nach Hamburg in Bezug auf das von demselben, eben wie von allen Gliedern des durchlauchtigsten Bundes, ertheile Privilegium, mit bitte, die schon gedruckten Theile zu confisciren, den Nachdruck zu bestrafen und die weitere Fortsetzung ernstlich zu verbieten.

4) Ein gleiches an die oberste Justizbehörde in Itzehoe. Vielleicht könnten Hochdieselben mir anzeigen, ob dort ein Stadtmagistrat oder ein königlicher dänischer Oberamtmann deshalb anzugehen sey? Wie ich mir denn wegen dem Inhalt dieser Ausfertigung Ew. Hochwohlgeboren [222] Rath und einsichtige Bemerkung erbeten haben will.

Uns allen, und in diesem Augenblick den königlich sächsischen Landen besonders, baldige Beruhigung der öffentlichen Angelegenheit wünschend und mich zu geneigtem Andenken bestens empfehlend.

Nach allem diesen, welches eilig vermelden zu müssen glaubte, geht mir noch bey: ob nicht Ew. Hochwohlgeboren die Gefälligkeit hätten, den Herrn Büchercommissarius von dieser Angelegenheit vorläufig zu benachrichtigen und seine Aufmerksamkeit darauf zu lenken? da Michael herannaht, und jene Wege, besonders bey jetzigen Zeitläufen, nicht sobald als zu wünschen wäre an's Ziel führen dürften.

Einem geprüften Wohlwollen und anerkannter Thätigkeit mich und das Meine auch fernerhin angelegentlich empfehlend.

In vollkommenster Hochachtung

Ew. Hochwohlgeboren

ganz gehorsamster Diener

J. W. v. Goethe.

Weimar den 14. September 1830.

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