[53] 41/9a.
An Johann Heinrich Meyer
Da Herr Hofrath Meyer, allhier, sich bereitwillig erklärt hat, die in dem Großherzogl. Münzkabinett befindlichen römischen und griechischen Münzen zu[53] verzeichnen und einen Catalog darüber anzufertigen, so werden Demselben mit höchster Genehmigung sämmtliche in jener Sammlung befindlichen römischen und griechischen Münzen in einer verschlossenen Chatoulle andurch mit dem Ersuchen zugefertigt die Verzeichnung derselben baldigst vorzunehmen und nach deren Beendigung eine Anzeige anher gelangen zu lassen. Übrigens bemerkt daß der Registrator Schuchardt wie solches auch bei Verzeichnung der Handzeichnungen geschehen bei diesem Geschäft mit gebraucht werden kann.
Weimar, den 15. April 1826.
Großherzogl. S. Oberaufsicht über alle unmittelbaren Anstalten für Wissenschaft und Kunst.
J. W. v. Goethe. [54]