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An Carl Wilhelm von Fritsch
Ew. Excellenz
die geneigtest mitgetheilten Actenstücke, wovon eine Abschrift zu nehmen nicht ermangelt, dankbarlichst zurücksendend, darf wohl die Bitte hinzufügen, es möge gefällig seyn dahin mitzuwirken daß die der Oberaufsichtlichen Casse gegebene Hoffnung, ihre geleisteten Auslagen erstattet zu sehen, baldmöglichst zur Erfüllung gelange, wofür ich, wie für die bisherige Gunst, mich doppelt verpflichtet bekennen werde.
In vollkommenster Hochachtung.
Weimar den 22. May 1828.
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