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An den Großherzog Carl August
Ew. Königliche Hoheit
geruhen aus der Beylage zu ersehen, was der Bibliothekar und Rath Vulpius wegen Abgabe von Taschenbüchern und Almanachen berichtet. Da nun hierzu Höchst Deroselben Genehmigung erforderlich, so wird hierdurch schuldigst und geziemend darum gebeten.
Unterthänigst
Goethe.