33/150.
An den Großherzog Carl August
[Jena, 9. September 1820.]
Ew. Königlichen Hoheit
hat es gnädigst gefallen, so wie bey den bisherigen Unterhandlungen wegen einzuleitender neuer Statuten für die Akademie Jena, so auch gegenwärtig bey herannahendem Abschluß derselben, mir die sämmtlichen Papiere und Aufsätze mittheilen zu lassen.
Indem ich nun deshalb meinen unterthänigsten verpflichtetsten Dank ausspreche, so darf ich nicht verbergen, daß ich mit besonderer Theilnahme bemerke, wie bald unser neu angestellte Regierungs-Commissarius und Curator sich mit diesem verwickelten Gegenstand bekannt gemacht und, durch anhaltende Bemühung, den Entwurf einer solchen neuen gesetzlichen Anordnung abgeschlossen.
[206] Mit nicht geringerem Vergnügen habe die Anmerkungen der beiden an diesem Geschäft schon lange angestellten Männer eingesehen und finde Ursache, denen von ihnen aufgestellten Erinnerungen, besonders insofern sie sich auf meine Befugnisse beziehen, vollkommen beyzutreten.
Sie haben nämlich das wenige in den Entwurf der Statuten Eingeflossene, wodurch das oberaufsichtliche Geschäft, über die Museen und sonstige Anstalten, ingleichen gegenwärtig über die Bibliothek zu walten, von seinem Standpunct gegen die Akademie einigermaßen verrückt werden könnte, schon deutlich angemerkt, so daß nun nicht viel übrig bleibt als kürzlich zu wiederholen:
Wie vorerst eine Benutzung der Bibliothek nicht anders gedacht werden könne, als nach der von der Akademie selbst ausgefertigten Ordnung vom Jahre 1811, welche von Unterzeichnetem, bey'm Antritt des Geschäftes, dem Bibliothekar und sämmtlichen Subalternen ernstlich eingeschärft worden.
Eben so verhält es sich mit der Benutzung der übrigen wissenschaftlichen Anstalten; diese werden eigentlich durch die angestellten Directoren, nach höchst verschiedenen Grund-Zwecken und Einrichtungen, für die Akademie benutzt, ohne daß eine andere Einwirkung oder Gebrauch denkbar wäre; wie in die Augen fällt, wenn man betrachtet, daß die Sternwarte, das chemische Laboratorium, der botanische[207] Garten und die Veterinärschule, ihrer Natur nach, niemand anders als den Directoren offen stehen können.
Was jedoch die Museen betrifft, so hat man bey denselben schon längst eine allgemeinere Benutzung eingeführt, ja dazu ein eigenes Auditorium in dem Schlosse eingerichtet. Diese sämmtlichen dem Museumsschreiber Färber untergebenen Gegenstände werden von Professoren, auf vorhergängige Anmeldung, nach einer gewissen Anordnung benutzt. Dieß ist der Fall mit dem zoologischen Kabinett, ferner mit dem großen osteologischen; nicht weniger hat man den Hofmechanicus Doctor Körner verpflichtet, bey Benutzung des physikalischen Kabinetts sowohl dem Physiker als Chemiker an Hand zu gehen, von welcher Vergünstigung denn auch bey eintretenden Lehrfällen ohne Anstand Gebrauch gemacht wird. Wie denn noch manche Beyspiele aufgeführt werden könnten, um zu überzeugen: daß man mit der größten Bereitwilligkeit beyzustehen und nachzuhelfen sich zur Pflicht mache.
Auf diese, in so mancherley Verhältnissen nothwendige Ordnung hat man jedoch alle Ursache auf das strengste zu halten, weil eine vieljährige Erfahrung belehrte, daß durch ein regelloses Eindringen in solche Zustände die Anstalt selbst Schaden leide und die damit betheiligten Personen vielfachen und oft weit aussehenden Verdruß erleben müssen, wovon der obere Vorgesetzte ebenmäßig nicht befreyt geblieben.
[208] Zum Überflusse hat jedoch bey gegenwärtiger Gelegenheit Unterzeichneter abermals jedes einzelne Geschäft betrachtet und nicht gefunden, wie demselben eine andere Einrichtung gegeben werden könne.