40/229.

An Sulpiz Boisserée

Beygehend übersende eine beabsichtigte Anzeige des Inhalts meiner Werke; sollte dabey nichts zu erinnern seyn, so kann sie, wie sie vorliegt, abgedruckt werden.

[287] Hierauf würde nun eine schuldige und schickliche Anerkennung der verliehenen Privilegien von meiner Seite erfolgen, schließlich aber Rechenschaft zu geben seyn, inwiefern man diese Ausgabe als eine sämmtlicher Werke, als vollständig und von der letzten Hand ausgegangen zu betrachten habe. Dagegen erbitt ich mir den Entwurf, wie der Herr Verleger von seiner Seite die Unternehmung, anzukündigen gedenkt, ingleichen das Verzeichniß der Buchhandlungen, welche die Sammlung der Subscription übernehmen, da ich an jedem Hauptort durch meine Freunde mitzuwirken gar wohl im Falle bin.

Inwiefern beyliegender von Cöln mir zugegangener Antrag zu beachten sey, erbitte mir einige Nachricht, indem ich dem Manne auf eine oder die andere Weise, wenn auch ablehnend etwas Freundliches erwidern möchte.

Der gleichfalls beyliegende Contracts-Aufsatz enthält wörtlich des Herrn Dr. Boisserée, brieflich mitgetheilte Puncte und wüßte daher nichts hinzuzusetzen; wird von dorther gleichfalls nichts dabey erinnert, so kann das Concept, wovon wir eine Abschrift besitzen, in Erwartung eines gegenseitigen Exemplars sogleich mundirt und vollzogen werden.

Gegenwärtige Sendung, mich und die Meinigen bestens empfehlend

Weimar d. 5. Febr. 1826.

Goethe.


[288] Fahren Sie fort, mein Freund, das Wohlbegonnene weiter zu leiten und zu fördern! Von Post- zu Posttagen erhalten Sie das Fernere.

W. d. 5. Febr. 1826.

G.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek