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An Vohs und Willms
Bey dem Aufenthalte der Gesellschaft in Rudolstadt verspricht man sich von derselben, daß sie sich gegen den Hof sowohl als gegen das Publikum ehrenvoll betragen werde.
[177] In der ersten Woche wird sechs Mal, in den folgenden aber nur vier Mal gespielt, und in der 2ten und den folgenden Wochen werden die Vorstellungen von dem Hofe bestimmt.
Die ersten Vorstellungen sind abgeredter Maßen:
Die Zauberflöte wird in der 2ten Woche, nach davor gehaltenen nöthigen Proben gegeben, und dann wiederholt, so oft es verlangt wird.
Sollte Richard Löwenherz verlangt werden, so hat Mad. Weber die Rolle der Margarethe, welche Mad. Malcomi in Weimar ad interim zu spielen die Gefälligkeit gehabt hat, zu übernehmen.
Zur Reise und sonst zur Aufmunterung der Gesellschaft hat die Regie und Casse Administration derselben gegen das Ende der künftigen Woche ein Geschenk von einer wöchentlichen Sage außerordentlich auszuzahlen.
Die Zuschüsse bleiben für den Correpetitor Eylenstein, für die Musiker Riemann und Hase, ingleichen für den Theaterdiener Höpfner und Billeteur Rötsch vom 17ten dieses an die nehmlichen wie zeither; die übrigen fallen von dieser Zeit an weg.
[178] Die Preise des Legegeldes sind
In die Herrschaftliche Loge kommt niemand als fürstliche Personen, die Hof Dames und Personen, denen der Hof Billets dahin geben wird, deren sich der Hof jedes Mal drey ausbedungen hat.
Was der Hof sonst an Aufwand für die Erleuchtung, Capelle, Statisten, Maschinisten und Wache zu übernehmen versprochen hat, ist aus der abschriftlichen Beylage ausführlich zu ersehen.
Bey allen Vorfällen des Theaters haben die Herren Vohs und Willms, jener in dem Kunst- und dieser im ökonomischen Fache sich an den Herrn Cammerjunker und Hauptmann von Lyncker zu wenden, welcher auch, nebst dem Herrn Hof-Marschall von Kettelhodt allenthalben freyen Eintritt hat.
Da das Rudolstädter Publikum ein Abonnement wünscht, so kann mit Bemerkung der Nahmen, dergleichen Abonnement zugestanden und zwar für ein Billet auf zwölf Vorstellungen
angenommen werden.
[179] Alle Gelder werden in Courant des dasigen Orts eingenommen und auch so wieder ausgegeben.
Das Billeteur Amt hat bey der Gallerie Loge der Theater Diener Friedrich, welcher mit der Erleuchtung nichts zu thun hat,
bey dem 1ten Parterre der Billeteur Rötsch,
bey dem 2ten Parterre der Theater Meister Brunnquell zu übernehmen.
Der Billeteur Rötsch überbringt nach Verlauf der 1ten Woche den Rapport am Sonntage wie gewöhnlich nach Weimar.
Die Mitglieder der Gesellschaft, welche das Schauspiel besuchen wollen, können mit Verschonung der Gallerie Loge der hintern Plätze des ersten Parterre, die Kinder aber des zweiten Parterre sich bedienen.
Deren Domestiken werden, wenn das Auditorium zahlreich ist, zurück gewiesen, im entgegengesetzten Falle aber in das 3te Parterre gelassen.
Weimar den 14. August 1794.
J. W. v. Goethe.