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An Carl Friedrich von Reinhard
[23. Januar 1826.]
Zuvörderst also, verehrtester Freund, meinen lebhaftesten Dank für das wohlgerathene Bildniß, welches, wenn auch von einem Liebhaber gefertigt, eine geistreiche Ähnlichkeit keineswegs verläugnet. Die Zeichnung hat viel Vorzüge vor dem lithographirten Blatte, doppelten Dank also, daß Sie mir solche haben zutheilen wollen. Auch unsere Frau Großherzogin hatte Sie sogleich erkannt und sich daran erfreut.
Veranlaßt durch eine Stelle Ihres freundlichen Briefes, die ich abschriftlich beylege (A), verfaßte ich ein kurzes bescheidenes Promemoria (B) welchem ich Ihre Aufmerksamkeit erbitte.
Könnte man von den Verhandlungen der Pariser Commission wovon das Nähere gleichfalls beyliegt (C) etwas Umständlicheres erfahren so wäre es von großem Werth. Die Angelegenheit wegen des Nachdrucks darf und kann nicht ruhen; ich glaube meinen Zeitgenossen und der Welt schuldig zu seyn auf denen mir gegönnten Vortheilen nicht egoistisch zu verstummen.
Da die bisherigen auswärtigen Vorgänge der Nation, welcher Sie, mein Theuerster, verpflichtet sind, zur größten Ehre gereichen und nach den eben benannten Einleitungen zunächst gereichen werden; so haben Sie auch gewiß deshalb doppelte Neigung die[260] Sache in's Klare zu setzen, worauf es eigentlich jetzt nur ankommt.
Die französischen Journale worin diese Angelegenheit zunächst, wie sich erwarten läßt, ausführlich behandelt wird kommen auf alle Fälle früher zu Ihnen als zu mir und ich darf deshalb eine baldige Mittheilung hoffen. Den Herrn Grafen Beust bitte mit den schönsten Empfehlungen auch hievon in Kenntniß zu setzen.
Gedencken Sie mein zu guter Stunde mit den theuren Ihrigen; mich wird es immer höchlich freuen wenn ich direct oder indirect von beyderseitiger Zufriedenheit und heiterm Wohl vernehme.
[Beilage.]
Geneigtest zu gedenken.
Im Laufe des vergangenen Jahres, las ich in den Zeitungen, daß ein französischer Componist und dessen Verleger, weil sie den Text einer Oper ohne Begrüßung und Einwilligung des Poeten unter die Noten gesetzt und edirt hatten, den gegen sie erhobenen Prozeß verloren und zum Ersatz verdammt worden.
Neuerlich las ich daselbst gleichermaßen, daß in Paris eine Commission von nahmhaften Männern niedergesetzt worden, welche für die Rechte und Befugnisse des Autors Sorge tragen sollten.
[261] Ferner zeigt die Abschrift eines Schreibens des Minister Grafen Portalis vom Jahr 1810, daß ein Gesetz auch zu Gunsten der Ausländer vorhanden sey.
Da nun dieses schwerlich möchte in der Zeit aufgehoben seyn, auch höchstwahrscheinlich ist, daß die obgemeldete Commission nicht engherziger denken werde, als ihre gesetzgebenden Vorgänger, so darf ein deutscher Autor allerdings den Wunsch hegen, zu erfahren, wie diese Angelegenheit gegenwärtig in Frankreich steht, und würde für die ihm so wichtige Nachricht auf das höchste dankbar seyn.
Weimar den 10. Januar 1826.