37/21.

An den Großherzog Carl August

Ew. Königlichen Hoheit

verfehle nicht unterthänigst anzuzeigen, daß die von den Mailänder Freunden verlangte Medaille, bey Gelegenheit des Erfurter Congresses wirklich von Facius gestochen und von den hiesigen Technikern geschlagen worden sey.

Erster Stempel, die Brustbilder Kaiser Alexanders und Napoleons darstellend; dieser ist abgeschliffen und zu einem andern Gebrauch verwendet worden.

Zweyter Stempel, die Stadt Erfurt.

Dritter Stempel, ein Greis, der auf einen großen Stein zwischen Weimar und Erfurt eine Inschrift einschreibt; von beiden letzteren liegen Abdrücke bey, doch sind sie so vom Rost angegriffen, daß keine reinen Exemplare davon zu prägen seyn möchten.

[23] Ferner ist zu bemerken, daß diese Münzen sehr selten geworden und im Handel nicht leicht vorkommen; auf großherzoglichem Münzkabinett ist nur Ein Exemplar in Silber und Eins in Kupfer vorhanden. Ich wüßte also nicht, wie man den ultramontanen Liebhabern Genüge leisten sollte. Vielleicht verschaffen die Goldschmiede, bey denen solche Medaillen manchmal angeboten werden, in der Folge dergleichen, wenn man ihnen darauf gebührende Aufmerksamkeit empfiehlt.

2) Lege die letzten Lebenstage Werners und dessen Testament bey. Im Fall es noch nicht zugekommen seyn sollte, wird es gewiß interessiren.

3) Zugleich entrichte meinen verpflichteten Dank für die schöne sonnenäugige Tulpe.

Möge alles zu Ew. Königlichen Hoheit Beyfall und Vergnügen immerfort grünen und blühen.

unterthänigst

Weimar den 20. April 1823.

J. W. v. Goethe.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek