379. Die Jungfernmühle bei Bütow.

(S. Ziehnert Bd. III. S. 87.)


Unweit des Schloßberges bei Bütow befindet sich eine Mühle, welche die Jungfernmühle genannt und von dem krystallhellen Wasser einer Quelle am Schloßberge getrieben wird. Ihren Namen soll sie von folgender Begebenheit haben.

Ein Bauer ackerte an dem Mühlbache und sah mehrmals zu demselben eine Jungfrau kommen, die mit einem goldenen Eimer Wasser schöpfte und sich damit wusch. Da ihr Ansehn nicht gespenstisch und abschreckend war, wagte er es eines Tages sie zu fragen, warum sie das thue. Die Jungfrau setzte ihren Eimer nieder und erzählte ihm, daß sie eine Prinzessin und die ehemalige Herrin des Schlosses, das auf dem Hügel gestanden, gewesen, aber sammt diesem verwünscht worden sei, worauf jenes versunken, sie aber zu dem Herumwandern und zu Abwaschungen verurtheilt wäre, und daß sie sich nach ihrer Erlösung sehne. Der Bauer war dreist genug zu fragen, wie diese möglich wäre. »Wenn mich«, entgegnete sie, »Jemand ohne anzuhalten und ohne sich umzusehen, auf den wendischen Kirchhof in Bütow trägt und mich dort mit aller Gewalt zu Boden wirft. Wer meine Erlösung vollbringt, dem wird es an Glück und Reichthum nicht fehlen.« Diese Verheißung machte dem Bauer Lust, das Wagniß zu bestehen. Er trägt auch wirklich die Jungfrau, trotz großer Hindernisse, bis auf den Kirchhof. Dort [441] aber greift ihm Jemand hinten an den Kopf, worüber er so erschrickt, daß er sich umsieht und die Jungfrau fallen läßt. Diese fährt aber mit Jammergeschrei in die Luft und ruft, daß sie nun viel härtere Qual als zeither erdulden und wieder hundert Jahre warten müsse, ob sich dann vielleicht ein standhafterer Befreier für sie finde. Seitdem ist aber die Jungfrau nicht wieder gesehen worden.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek