1312. Eine Zauberin macht eine Maus aus einem Taschentuche.

(S. Jahrb. Bd. II. S. 230.)


Im Jahre 1694 ist ein zehnjähriges Mädchen aus St. Margarethen, Altje Ahlers, bei dem Amthause in Itzehoe zur Anzeige gebracht worden, weil sie aus ihrem Taschentuche eine Maus machen könne. Der Prozeß wurde bei dem peinlichen Halsgericht in Krempe eingeleitet und die Angeklagte sagte aus: sie habe ein weißes Schnupftuch gehabt und daraus eine Maus gemacht und diese auf ein blankes Ding von einer Hand Breite gesetzt, dann habe die Maus angefangen zu laufen; darauf habe sie dieselbe wieder ergriffen, den Knoten losgemacht, worauf es wieder ein Schnupftuch geworden, in welches sie das blanke Ding gewickelt und wieder zu sich gesteckt habe. Sie habe die Kunst gelernt von der 63jährigen Elsche Nebelingen. Diese leugnete aber Alles ab, und das Gericht verurtheilte das Mädchen nicht, ließ es aber einem Prediger übergeben, der dasselbe fleißig im Christenthume unterrichten sollte.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek