746) Wie vier Gehängte zu einem Futterschneider zu Gaste gebeten worden und auch gekommen sind.

Annalen a.a.O.u.d.J. 1556.


Im Jahre 1556 hat es sich begeben, daß ein Futterschneider zu Budissin, der in einer der äußersten Vorstädte gewohnt, und dessen Weib eine Schleierweberin gewesen ist, an der Kirmeß den 13. September mit seiner Gesellschaft in ein Dörfchen, so eine Viertelmeile von Budissin gelegen und Doberschau geheißen war, wo man gut Bischoffswerder Bier schenkte, gegangen ist, um sich da mit Trinken zu belustigen, und hat sich daselbst etwas lange in die Nacht hinein aufgehalten. Als sie nun wohlbezecht sich auf den Heimweg machen und über einen Fußsteig nicht weit vom Gerichte des Ortes gehen müssen, sind sie also toll und voll unter den Galgen getreten und haben die armen Sünder verspottet, [130] was sie da machten. Einer unter ihnen hat gar solche dürre und schwarze Brüder zu Gaste gebeten, sie sollten mit ihm nach Hause gehen und mit etwas kaltem Gebratenen, das er zu Hause in Vorrath habe, vorlieb nehmen und es verzehren helfen. Darauf gehen sie von dannen. Wie nun der Wirth, der sie geladen, allein heimkömmt, und sein Weib sich mit den Kindern zu Bett begeben hat, findet er die vier dürren Brüder, welche ihre eisernen Ketten am Halse gehabt, hinter dem Tische sitzen, sie wollten ihre Mahlzeit haben. Als nun der Wirth sehr erschrocken ist und nicht gewußt hat, was er thun solle, um ihrer los zu werden, stehen sie auf, reißen von dem Gezähe, welches in der Stube gestanden, das aufgebäumte Garn ab, wickeln es dem Wirth um die Beine und hängen ihn mit den Füßen unter seinen Tisch, und dann verlieren sich die schwarzen Brüder. Der gehangene Wirth schreit nun um Hülfe und Rettung, zwar will Anfangs Niemand hören, da das Weib fest geschlafen hat und nicht geweckt werden konnte, allein endlich haben die Nachbarn das Geschrei gehört, sind, weil Alles fest verriegelt und verschlossen gewesen, zu den Fenstern herein gestiegen und haben den Gehenkten erlöst, worauf er ihnen erzählt, wie die schwarzen Brüder mit ihm umgegangen, weil er sie, die ihr Urtheil erlitten, nicht in Ruhe gelassen.

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