226) Gott straft einen Meineidigen.

Curiosa Sax. 1721-30. S. 162. sq.


Im J. 1728 lebte zu Hirschfeld bei Großenhayn Salomon Radt, ein alter 68jähriger Windmüller, der schon bei 30 Jahren wegen Diebstahl, Mord und andern bösen Thaten vielmal angeklagt worden war und sich durch das Purgatorium hatte retten müssen. So hat er wegen gewaltsamer Erbrechung der Frankenmühle und Ermordung ihres Besitzers im J. 1700 die Tortur ausgestanden, aber nichts bekannt, dann sich noch dreimal wegen Diebstahl losgeschworen, auch einmal seinem leiblichen Sohne wegen geringer Ursache einen Spaten an den Kopf geworfen, und weil seine eigene Frau dazwischen gekommen, hat dieser der Spaten den Arm zerschlagen, woran sie gestorben ist. Endlich ist er im J. 1728 wegen Bestehlung des Wassermüllers Noack zu Hirschfeld der Obrigkeit abermals in die Hände gefallen und hat nachgehends sowohl deswegen, [202] als weil man bei ihm verschiedene Segensprüche, auch einen getrockneten Menschenfinger, den er vermuthlich einem Hingerichteten abgeschnitten, auch Kugeln, Wurzeln und rauhe Zwiebeln zum Festmachen 1 gefunden, in Beisein des Hirschfelder Pfarrers M. Uhlemann zu Straucha, wohin Hirschfeld gehört, den Reinigungseid an öffentlicher Stelle ablegen sollen und wollen, dabei es denn geschehen, daß ihm, als er die Finger in die Höhe gehoben, der Mund weit auf, steif und starr geblieben ist, alle Sinne vergangen sind, er zu brüllen angefangen, und ohngeachtet ihm der Geistliche und Gerichtsverwalter ernstlich zugeredet, dreiviertel Stunden darauf elendiglich gestorben ist.

Fußnoten

1 Ueber das Festmachen finden sich aus Sachsen verschiedene Sagen. So hat im J. 1634 im Hornung zu Meißen ein gottloser Soldat beim Trunk geschworen, der Teufel solle ihn hinführen, wenn er sich nicht wider alle Wehr und Waffen fest und gefroren machen könne. Darauf hat er zum andern Male sein bloßes Schwert mit solcher Macht in seinen bloßen Leib gestoßen, daß er sich krümmen müssen, und ist auch nicht das Geringste an seinem Leibe verletzt worden. Als er aber solches zum dritten Male thun wollen, ist das Schwert gählings durch die Brust in den Leib und das Herz hineingefahren, daß der gottlose Mensch elendiglich gestorben und zu Grunde gegangen (s. Gwerb, Von dem abergläubischen Besegnen S. 129). Einen andern Fall erzählt Misander, Deliciae Historicae od. Hist. Ergötzlichkeiten. Dresden. 1698. 8. S. 159, nach Luther (Werke, deutsch. Jen, A. Bd. VIII.p. 121. a). Es ist nämlich einmal ein Jude zu Herzog Albrecht zu Sachsen gekommen und hat ihm einen Knopf mit seltsamen Characteren und Zeichen angeboten, der sollte für kalt Eisen, Stechen und Schießen dienen. Da hat der Herzog gesagt: so will ich's mit dem Juden zuerst probiren. Er hat ihn vor's Thor in's Feld hinausgeführt, ihm den Knopf an den Hals gehängt, sein Schwert gezogen und ihn durchstochen, also daß ihm sein Schemhamphoràsch Tetragrammaton nichts geholfen.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek