13.
Wenn es Jemand lebhaft oder öfters von einem Verstorbenen träumt, soll man sich desselben annehmen, denn er bedarf der Hilfe, und Niemand soll sich, ohne Gefahr zu laufen, lange betteln lassen.
Ertingen.
Wenn es Jemand lebhaft oder öfters von einem Verstorbenen träumt, soll man sich desselben annehmen, denn er bedarf der Hilfe, und Niemand soll sich, ohne Gefahr zu laufen, lange betteln lassen.
Ertingen.